So, jetzt haben wir es: Schwarz-Rot stellt die Regierung in Deutschland für die nächsten vier Jahre. So ist es zumindest geplant. Das Regierungsprogramm ist fertig und hat auch Auswirkungen für Selbständige.
selbststaendig.com hat mal nachgeschaut, welche Veränderungen und welche Maßnahmen speziell für Selbstständige geplant sind:
- Mögliche Teil-Rücknahme der Befreiung vom Meisterzwang: 2004 wurde der Meisterzwand für knapp die Hälfte der 94 Handwerksberufe aufgehoben. Die Maßnahme soll jetzt überprüft werden. Angedacht ist die Einführung einer Mindestqualifikation für befreite Berufe.
- Abschreibung von Handwerksleistungen: Privathaushalte sollen Kosten für Handwerksleistungen abschreiben können. Die werden damit günstiger für die Kunden.
- Verbesserte Abschreibungsbedingungen für Betriebe: Abschreibungen sollen erleichtert werden. Im Koalitionsvertrag werden aber keine genauen Angaben dazu gemacht. Es heißt lediglich, die Abschreibungsmöglichkeiten sollen – befristet bis Ende 2007 – entsprechend dem Stand vor dem Jahr 2000 verbessert werden.
- Ausweitung der Ist-Besteuerung: Mehr Betrieben soll die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer ermöglicht werden. Dazu soll die Umsatzgrenze in Westdeutschland auf 250.000 € pro Jahr verdoppelt werden. In Ostdeutschland soll die Grenze von 500.000 € beibehalten werden. Die Ist-Besteuerung verschafft Ihnen Liquiditätsvorteile, denn Sie müssen Umsatzsteuer erst abführen, wenn ein Kunde Rechnungen bezahlt hat. Normalerweise wird die Umsatzsteuer schon fällig, wenn Sie als Selbstständiger eine Rechnung gestellt haben.
- Ich-AG bis Mitte 2006: Der Existenzgründungszuschuss wird für Neugründungen noch bis zum 30.6.2006 bewilligt. Danach wird es ein neues Förderinstrument geben. Wer bislang schon einen Existenzgründungszuschuss erhält, kann ihn für die zugesagte Laufzeit weiterhin bekommen.
- Verlängerte Probezeit: Wer Mitarbeiter neu einstellt soll künftig eine verlängerte Probezeit bis 24 Monate vereinbaren können. Dafür soll eine Befristung auf 2 Jahre ohne sachlichen Grund nicht mehr möglich sein. Existenzgründer werden aber innerhalb der ersten 4 Jahre nach der Gründung Mitarbeiter für bis zu 48 Monate ohne sachliche Gründe befristet einstellen dürfen.
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